Die
Stiftungsverordnung regelte folgendes:
Stiftungserlass
vom 30. Mai 1941:
1.
Mit seemännischer Kühnheit und rücksichtslosem Einsatzwillen haben
unsere Schnellboote viele erfolgreiche Vorstöße gegen den Feind
unternommen und in schneidigen Angriffsfahrten manches britische Kriegs-
und Handelsschiff auf den Meeresgrund geschickt.
In
Anerkennung dieser Taten ordne ich die Einführung eines
Schnellboot-Kriegsabzeichens an.
2.
Das Abzeichen kann den Schnellbootsbesatzungen (einschließlich der
gefallenen und verstorbenen Soldaten oder sonstigen berechtigten
Anwärtern) verliehen werden. Die Verleihung erfolgt durch den Führer der
Torpedoboote.
3.
Das Abzeichen wird zur Uniform wie das U-Boots-Kriegsabzeichen 1939
getragen.
Verleihungsbestimmungen
vom 17. Juni 1941:
I.
Allgemeine
Bedingungen:
Würdigkeit, gute Führung.
a.
Besondere
Bedingungen:
Bewährung
auf mindestens zwölf Feindfahrten
b.
Von
der unter a. festgesetzten Bedingung kann abgewichen werden:
1.
wenn
einzelne Feindfahrten besonders erfolgreich waren, oder der einzelne
Soldat sich hierbei besonders ausgezeichnet hat oder gefallen ist.
2.
beim
Verlust eines Bootes durch Feindeinwirkung in besonderen Fällen bei
Verwundung.
II.
Ferner
kann das Abzeichen verliehen werden:
Verstorbenen,
die die Voraussetzungen unter I.a. erfüllt oder annähernd erfüllt
haben, wenn ihr Tod die Folge einer Verwundung, eines Unglücksfalls oder
einer Erkrankung ist, welche sie während einer Feindfahrt erlitten bzw.
sich zugezogen haben.
III.
Der
Führer der Torpedoboote wird ermächtigt, die vorstehend gegebenen
Bedingungen zu ergänzen.
Ostseestationsbefehl
vom 18. Dezember 1941:
1.
I.
Im Austausch gegen das Zerstörer-Kriegsabzeichen:
a.
Ehemalige
Schnellbootsfahrer, die allein für ihre Schnellbootsunternehmungen mit
dem Zerstörer-Kriegsabzeichen beliehen wurden, erhalten auf Antrag das
Schnellboots-Kriegsabzeichen.
b.
Ehemalige
Schnellbootsfahrer, die das Zerstörer-Kriegsabzeichen auf Grund von
Unternehmungen auf Torpedobooten oder Zerstörern und S-Booten erhalten
haben, können auf Antrag das Schnellboots-Kriegsabzeichen erhalten, wenn
sie bei der Mehrzahl der Unternehmungen auf Schnellbooten eingesetzt
waren.
2.
II.
Zusätzlich zum Zerstörer-Kriegsabzeichen:
Ehemalige Schnellbootsfahrer, die bereits mit dem
Zerstörer-Kriegsabzeichen ausgezeichnet waren als sie
zur Schnellbootswaffe traten, können zusätzlich mit dem
Schnellbootsabzeichen beliehen werden, wenn sie
die Bedingungen dafür erfüllt haben.
Verleihungsbefugnis:
Führer
der Torpedoboote
Großadmiral
Dr. h.c. Raeder (Admiral-Inspekteur der Kriegsmarine)
Trageweise:
Das
Schnellboot-Kriegsabzeichen wurde auf der linken Brustseite in und außer
Dienst getragen.
Am
2. Jahrestag der Norwegenbesetzung erhielten alle Angehörigen der
Schnellbootsbesatzungen, die an den Unternehmungen zur Besetzung Norwegens
teilgenommen hatten, das Schnellboot-Kriegsabzeichen, falls es ihnen noch
nicht verliehen worden war.
Schnellbootsabzeichen
1. Form
Bekanntgabe
des Allgemeinen Marine-Amtes vom 28. Januar 1943:
Das
gemäß Vorgang gestiftete Schnellboots-Kriegsabzeichen ist nach den
Vorschlägen der Front mit Genehmigung des ObdM (Oberbefehlshaber der
Kriegsmarine) geändert worden.
Siegelmuster
werden den Marinebekleidungsämtern in Kürze übersandt werden. Bei
künftigen Verleihungen ist das neue Muster auszuhändigen. Ein Austausch
der bereits verliehnen Abzeichen selbst findet nicht statt.
Schnellbootsabzeichen
2. Form
Verleihungsdaten:
1900
Schnellboot-Kriegsabzeichen.
Verleihungsurkunde
Das
Schnellboot-Kriegsabzeichen mit Brillanten:
Das
Schnellboot-Kriegsabzeichen mit Brillanten wurde aus vergoldetem Silber
mit 9 Diamanten im Hakenkreuz hergestellt. Der Entwurf für das Abzeichen
stammte wie auch das Schnellboot-Kriegsabzeichen 1. Form und 2. Form vom
Kunstmaler und Gebrauchsgraphiker Wilhelm Ernst Peekhaus.
Schnellbootsabzeichen
mit Brillanten
Das
Schnellboot-Kriegsabzeichen mit Brillanten wurde nur in der zweiten Form
hergestellt und verliehen. Beliehen wurden Kommandanten bzw.
Flottillenchefs, die mit dem Eichenlaub zum Ritterkreuz ausgezeichnet
wurden.
Das
Schnellboot-Kriegsabzeichen mit Brillanten wurde verliehen an:
Korvettenkapitän
Georg Christiansen (Chef der 1. Schnellbootflottille)
Korvettenkapitän
Klaus Feldt (Chef der 2. Schnellbootflottille) am 16.01.1944 ohne
Urkunde
Korvettenkapitän
Friedrich Kemnade (Chef der 3. Schnellbootflottille)
Korvettenkapitän
Bernd Klug (Chef der 5. Schnellbootflottille) am 15.01.1944 ohne
Urkunde
Kapitänleutnant
Freiherr von Mirbach (Chef der 9. Schnellbootflottille)
Kapitän
zur See Rudolf Petersen (Führer der Schnellboote)
Kapitänleutnant
Werner Töniges (Kommandant eines Schnellbootes) im Jan. 1943 ohne Urkunde
Oberleutnant
zur See Siegfried Wuppermann (Kommandant eines Schnellbootes am 10.
06.1943
Quellen:
Lexikon
der Wehrmacht
Hümmelchen:
Die deutschen Schnellboote im Zweiten Weltkrieg
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