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S-Boote in der Kriegsmarine 1935 - 1945

Die Schnellboot-Kriegsabzeichen

Da die S-Boote am Anfang des Krieges dem F.d.T. (Führer der Torpedoboote), Konteradmiral Günther Lütjens, später Kapitän zur See von Bütow, unterstellt waren, verlieh man verdienten Besatzungsangehörigen das Zerstörer-Kriegsabzeichen. 

Am 30. 05.1941 stiftete der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, Großadmiral Dr. h.c. Erich Raeder das Schnellboot-Kriegsabzeichen. 

Die Stiftungsverordnung regelte folgendes: 

Stiftungserlass vom 30. Mai 1941:

1.    Mit seemännischer Kühnheit und rücksichtslosem Einsatzwillen haben unsere Schnellboote viele erfolgreiche   Vorstöße gegen den Feind unternommen und in schneidigen Angriffsfahrten manches britische Kriegs- und Handelsschiff auf den Meeresgrund geschickt.

In Anerkennung dieser Taten ordne ich die Einführung eines Schnellboot-Kriegsabzeichens an.

2.    Das Abzeichen kann den Schnellbootsbesatzungen (einschließlich der gefallenen und verstorbenen Soldaten oder sonstigen berechtigten Anwärtern) verliehen werden. Die Verleihung erfolgt durch den Führer der Torpedoboote.

3.    Das Abzeichen wird zur Uniform wie das U-Boots-Kriegsabzeichen 1939 getragen.

 

Verleihungsbestimmungen vom 17. Juni 1941:

I.    Allgemeine Bedingungen:

           Würdigkeit, gute Führung.

a.    Besondere Bedingungen:

Bewährung auf mindestens zwölf Feindfahrten

b.    Von der unter a. festgesetzten Bedingung kann abgewichen werden:

1.    wenn einzelne Feindfahrten besonders erfolgreich waren, oder der einzelne Soldat sich hierbei besonders ausgezeichnet hat oder gefallen ist.

2.    beim Verlust eines Bootes durch Feindeinwirkung in besonderen Fällen bei Verwundung.

II.    Ferner kann das Abzeichen verliehen werden:

Verstorbenen, die die Voraussetzungen unter I.a. erfüllt oder annähernd erfüllt haben, wenn ihr Tod die Folge einer Verwundung, eines Unglücksfalls oder einer Erkrankung ist, welche sie während einer Feindfahrt erlitten bzw. sich zugezogen haben.

III.  Der Führer der Torpedoboote wird ermächtigt, die vorstehend gegebenen Bedingungen zu ergänzen.

Ostseestationsbefehl vom 18. Dezember 1941:

1.              I. Im Austausch gegen das Zerstörer-Kriegsabzeichen:

a.    Ehemalige Schnellbootsfahrer, die allein für ihre Schnellbootsunternehmungen mit dem Zerstörer-Kriegsabzeichen beliehen wurden, erhalten auf Antrag das Schnellboots-Kriegsabzeichen.

b.    Ehemalige Schnellbootsfahrer, die das Zerstörer-Kriegsabzeichen auf Grund von Unternehmungen auf Torpedobooten oder Zerstörern und S-Booten erhalten haben, können auf Antrag das Schnellboots-Kriegsabzeichen erhalten, wenn sie bei der Mehrzahl der Unternehmungen auf Schnellbooten eingesetzt waren.

2.              II. Zusätzlich zum Zerstörer-Kriegsabzeichen:

           Ehemalige Schnellbootsfahrer, die bereits mit dem Zerstörer-Kriegsabzeichen ausgezeichnet waren als sie            zur Schnellbootswaffe traten, können zusätzlich mit dem Schnellbootsabzeichen beliehen werden, wenn sie            die Bedingungen dafür erfüllt haben.

Verleihungsbefugnis:

Führer der Torpedoboote

Großadmiral Dr. h.c. Raeder (Admiral-Inspekteur der Kriegsmarine)

Trageweise:

Das Schnellboot-Kriegsabzeichen wurde auf der linken Brustseite in und außer Dienst getragen.

 

Am 2. Jahrestag der Norwegenbesetzung erhielten alle Angehörigen der Schnellbootsbesatzungen, die an den Unternehmungen zur Besetzung Norwegens teilgenommen hatten, das Schnellboot-Kriegsabzeichen, falls es ihnen noch nicht verliehen worden war.

Schnellbootsabzeichen 1. Form

 

Bekanntgabe des Allgemeinen Marine-Amtes vom 28. Januar 1943:

Das gemäß Vorgang gestiftete Schnellboots-Kriegsabzeichen ist nach den Vorschlägen der Front mit Genehmigung des ObdM (Oberbefehlshaber der Kriegsmarine) geändert worden.

Siegelmuster werden den Marinebekleidungsämtern in Kürze übersandt werden. Bei künftigen Verleihungen ist das neue Muster auszuhändigen. Ein Austausch der bereits verliehnen Abzeichen selbst findet nicht statt.  

Schnellbootsabzeichen 2. Form

Verleihungsdaten:

1900 Schnellboot-Kriegsabzeichen.

Verleihungsurkunde

 

Das Schnellboot-Kriegsabzeichen mit Brillanten:

Das Schnellboot-Kriegsabzeichen mit Brillanten wurde aus vergoldetem Silber mit 9 Diamanten im Hakenkreuz hergestellt. Der Entwurf für das Abzeichen stammte wie auch das Schnellboot-Kriegsabzeichen 1. Form und 2. Form vom Kunstmaler und Gebrauchsgraphiker Wilhelm Ernst Peekhaus.

Schnellbootsabzeichen mit Brillanten

Das Schnellboot-Kriegsabzeichen mit Brillanten wurde nur in der zweiten Form hergestellt und verliehen. Beliehen wurden Kommandanten bzw. Flottillenchefs, die mit dem Eichenlaub zum Ritterkreuz ausgezeichnet wurden.

Das Schnellboot-Kriegsabzeichen mit Brillanten wurde verliehen an:

Korvettenkapitän Georg Christiansen (Chef der 1. Schnellbootflottille)

Korvettenkapitän Klaus Feldt (Chef der 2.  Schnellbootflottille) am 16.01.1944 ohne Urkunde

Korvettenkapitän Friedrich Kemnade (Chef der 3. Schnellbootflottille)

Korvettenkapitän Bernd Klug (Chef der 5. Schnellbootflottille) am 15.01.1944 ohne Urkunde

Kapitänleutnant Freiherr von Mirbach (Chef der 9. Schnellbootflottille)

Kapitän zur See Rudolf Petersen (Führer der Schnellboote)

Kapitänleutnant Werner Töniges (Kommandant eines Schnellbootes) im Jan. 1943 ohne Urkunde

Oberleutnant zur See Siegfried Wuppermann (Kommandant eines Schnellbootes am 10. 06.1943

 

Quellen: 

Lexikon der Wehrmacht

Hümmelchen: Die deutschen Schnellboote im Zweiten Weltkrieg

 

 

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