Sie haben als Nutzer das Recht, auf Antrag eine kostenlose
Auskunft darüber zu erhalten, welche personenbezogenen Daten über
Sie gespeichert wurden. Sie haben außerdem das Recht auf Berichtigung
falscher Daten und auf die Verarbeitungseinschränkung oder Löschung
Ihrer personenbezogenen Daten.
Datenschutzerklärung
für Mitglieder des Vereins
Bestandteil des Antrages
auf Mitgliedschaft ist die folgende Einwilligungserklärung zum
Datenschutz:
Bei Annahme meiner
Beitrittserklärung und Wirksamwerden der Mitgliedschft im Förderverein
Musuems-Schnellboot e.V. (FMS) bin ich mit der Erhebung, Verarbeitung
(Speicherung, Veränderung, Übermittlung) oder Nutzung meiner
personenbezogenen Daten in dem folgenden Ausmaß und Umfang einverstanden:
1. Der FMS erhebt,
verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Mitglieder (Einzelangaben
über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von
Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung
zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der
Mitgliederversammlung.
Hierbei handelt es sich
insbesondere um folgende Mitgliederdaten: Name und Anschrift,
Bankverbindung, Telefonnummer (Festnetz und Mobiltelfonie),
E-Mail-Adressen, Geburtsdatum, Funktion im FMS.
2. Im Zusammenhang mit
seinen Aufgaben bzw. seinem Vereinszweck veröffentlicht der FMS
peronenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder auf der Homepage des FMS
und in Rundschreiben an die Mitglieder und übermittelt Daten und Fotos
zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien.
Dies betrifft
insbesondere Angaben wie Name, Alter, Funktion im Verein usw. Ein Mitglied
kann jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung von
Einzelfotos seiner Person widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs
unterbleibt die Veröffentlichung/ Übermittlung.
3. Auf seiner Homepage
berichtet der FMS auch über Ehrungen und Geburtstage seiner Mitglieder.
Hierbei werden Fotos von Mitgliedern und andere personenbezogene
Mitgliederdaten veröffentlicht: Name, Geburtsdatum, Alter, Funktion im
Verein.
Berichte über Ehrungen
nebst Fotos darf der FMS unter Nennung von Name, Funktion im FMS usw. auch
an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien übermitteln.
4. Jedes Mitglied des
FMS kann jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung/
Übermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten
allgemein oder für Ereignisse wie Ehrungen und Geburtstage widersprechen.
Der FMS informiert das Mitglied rechtzeitig über eine beabsichtigte
Veröffentlichung/Übermittlung und teilt hierbei auch mit, bis zu welchem
Zeitpunkt ein Widerspruch eingelegt werden kann. Wird das Recht auf
Widerspruch fristgerecht ausgeübt, so unterbleibt die
Veröffentlichung/Übermittlung. Anderenfalls entfernt der FMS Daten und
Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds und verzichtet auf küftige
Veröffentlichungen(Übermittlungen über dieses Mitglied.
5. Mitgliederlisten
werden als Datei oder in gedruckter Form an Vorstandsmitglieder, sonstige
Funktionäre und Mitglieder herausgegeben, sofern deren Funktion oder
besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern.
6. Macht ein Mitglied
glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner
satzungsmäßigen Rechte (z.B. Minderheitenrechte) benötigt, wird ihm
oder einem Treuhänder eine gedruckte Kopie der notwendigen Daten oder
eine Kopie der notwendigen Daten auf einem Datenträger gegen die
schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen oder
sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden und die
erhaltenen Daten, sobald deren Zweck erfüllt ist, zurückgegeben,
vernichtet oder dauerhaft gelöscht werden.
7. Jedes Mitglied hat im
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes
(insbesondere §§ 34 und 35) das Recht auf Auskunft über die zu seiner
Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung
sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten. Das Recht
auf Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß
§ 36 BDSG kann von jedem Mitglied zu jeder Zeit ausgeübt werden.
Um dieses Recht
wahrnehmen zu können, muss sich das betreffende Mitglied an den Vorstand
des FMS wenden. Die Rechtsgrundlagen für die Anspüche und Rechte der
Mitglieder finden sich unter den Artikeln 7 und 15 bis 21 der DS-GVO.
8. Eine anderweitige,
über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke
hinausgehende Datenverarbeitung oder Nutzung (z.B. zu Werbezwecken) ist
dem FMS nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu
verpflichtet ist oder das Mitglied darin eingewilligt hat. Ein
Datenverkauf ist nicht statthaft.
9. Jedes Mitglied hat
das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde - Die
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Postfach 221, 30002
Hannover.